Grundschuld
Grundschuld einfach erklärt – drei Ergänzungen aus Sicht des Finanzierers
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Makler und Finanzierer sitzen beim Hauskauf an verschiedenen Ecken – sind aber beide entscheidend dafür, dass er gelingt. Genau deshalb lese ich Beiträge aus der anderen Ecke so gern: Sie zeigen, was man selbst nicht im Blick hat.
Daniela Bonn erklärt in ihrem Blog, was eine Grundschuld eigentlich ist – warum sie nach der Tilgung im Grundbuch stehen bleibt, was beim Verkauf passiert und wofür man die Löschungsbewilligung aufheben sollte. Echt lesenswert.
Ein paar Ergänzungen aus der Sicht eines Finanzierungsberaters:
Die 12–20 % Zinsen im Grundbuch sind nicht Ihr Darlehenszins. Sie dienen der Absicherung möglicher Ansprüche der Bank. Welche Zinsen Sie tatsächlich für Ihr Darlehen zahlen, steht im Darlehensvertrag.
Die Grundschuld kostet extra. Für Notar und Grundbuchamt können Sie grob mit 0,5 % der Grundschuldsumme rechnen. Bei 300.000 € sind das rund 1.500 €, je nach Ausgestaltung. Diese Kosten werden meist aus dem Eigenkapital bezahlt. Lieber früh einplanen als später wundern.
Bei der Anschlussfinanzierung muss die Grundschuld für einen Bankwechsel häufig nicht neu bestellt werden. In vielen Fällen kann sie an die neue Bank abgetreten werden – deutlich günstiger als eine Löschung mit anschließender Neubestellung. Der Satz „Wechseln lohnt sich wegen Notar und Grundbuch nicht“ stimmt deshalb selten.