04 · Leistung
Anschlussfinanzierung & Umschuldung
Konditionen prüfen, rechtzeitig handeln
Läuft die Zinsbindung Ihrer Baufinanzierung aus, brauchen Sie eine Anschlussfinanzierung für die Restschuld. Sie können bei Ihrer Bank bleiben oder den Kreditgeber wechseln. Ich vergleiche beides für Sie, prüfe auch eine Umschuldung und sage es offen, wenn sich ein Wechsel nicht lohnt.
Wann passt das zu Ihnen?
- Ihre Zinsbindung endet in den nächsten Jahren und Sie möchten wissen, was danach kommt.
- Ihre Bank hat Ihnen ein Angebot zur Verlängerung geschickt und Sie sind unsicher, ob es zu Ihnen passt.
- Sie möchten Ihre Rate anpassen, die Tilgung erhöhen oder eine Sondertilgung nutzen.
- Sie überlegen, Ihre Finanzierung umzuschulden oder mit einer Modernisierung zu verbinden.
- Ihr Darlehen läuft schon viele Jahre und Sie wollen wissen, welche Rechte Sie haben.
Worauf es bei der Anschlussfinanzierung ankommt
Prolongation: bei der eigenen Bank bleiben
Prolongation heißt, dass Sie Ihr Darlehen bei Ihrer bisherigen Bank verlängern. Das ist bequem, weil kaum neue Unterlagen nötig sind. Ob das Angebot gut zu Ihnen passt, zeigt aber erst ein Vergleich. Auch wenn Sie am Ende bleiben, wissen Sie dann, wo Ihr Angebot steht.
Forward-Darlehen: heute für später vereinbaren
Mit einem Forward-Darlehen legen Sie die Bedingungen für Ihre Anschlussfinanzierung schon Monate oder Jahre im Voraus fest. Das schafft Planbarkeit. Dafür verlangen Kreditgeber meist einen Aufschlag, und Sie sind gebunden, auch wenn sich der Markt später anders entwickelt. Ob das sinnvoll ist, hängt von Ihrer Situation ab.
Umschuldung und Bankwechsel
Bei einer Umschuldung löst ein neuer Kreditgeber Ihre Restschuld ab. Die Grundschuld muss dafür meist nicht neu eingetragen werden. Sie kann per Grundschuldabtretung auf den neuen Kreditgeber übergehen. Das spart in vielen Fällen Kosten beim Notar und Grundbuchamt. Den Ablauf stimme ich mit den Beteiligten ab.
Vorfälligkeitsentschädigung und Kündigungsrecht
Wollen Sie ein Darlehen vor dem Ende der Zinsbindung ablösen, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das ist ein Ausgleich für die Zinsen, die ihr dadurch entgehen. Zum Ende der Zinsbindung fällt sie nicht an.
Zehn Jahre, nachdem Sie ein Darlehen vollständig erhalten haben, gibt es außerdem ein gesetzliches Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Monaten. Was davon für Ihren Vertrag gilt, prüfen wir im Einzelfall.
Rechtzeitig vergleichen
Als Faustregel gilt: Beschäftigen Sie sich etwa 12 bis 18 Monate vor Ablauf der Zinsbindung mit der Anschlussfinanzierung. Dann bleibt Zeit für Vergleich, Unterlagen und bei Bedarf ein Forward-Darlehen. Schauen Sie dabei auch auf Tilgung und Sondertilgung. Die Anschlussfinanzierung ist ein guter Moment, Ihre Rate neu an Ihr Leben anzupassen.
Ich begleite Anschlussfinanzierungen von Pulheim aus, in Köln, im Rhein-Erft-Kreis und bundesweit.
So gehe ich vor
- 1
Erstes Gespräch
Wir schauen auf Ihren bestehenden Vertrag: Restschuld, Ende der Zinsbindung, Sondertilgungsrechte. Daraus ergibt sich, wann Handeln sinnvoll wird.
- 2
Gemeinsam vorbereiten
Ich stelle mit Ihnen die Unterlagen zusammen und vergleiche das Angebot Ihrer Bank mit Angeboten anderer Kreditgeber, auf Wunsch auch als Forward-Darlehen.
- 3
Den Weg begleiten
Entscheiden Sie sich für einen Wechsel, stimme ich mich mit den Beteiligten ab, etwa zur Grundschuldabtretung. So kann Ihre Finanzierung möglichst ohne Lücke weiterlaufen.
Welche Unterlagen Sie brauchen
- Ihren aktuellen Darlehensvertrag
- Den letzten Jahreskontoauszug oder eine Restschuldbescheinigung
- Das Verlängerungsangebot Ihrer Bank, falls es schon vorliegt
- Nachweise zu Ihrem Einkommen
- Grundbuchauszug und Angaben zur Immobilie, etwa Baujahr, Wohnfläche und Fotos
- Eine Übersicht über weitere Kredite
Ist etwas nicht zur Hand, fordern wir es gemeinsam an. Das ist Routine.
Weitere Leistungen
- Modernisierung finanzieren und mit der Anschlussfinanzierung verbindenUmbau & Modernisierung
- Immobilienfinanzierung für den Kauf von Haus oder WohnungKauf
- Bestehende Ratenkredite in einem Kredit zusammenfassenPrivatdarlehen | Ratenkredit
Sie möchten lieber direkt sprechen? Kontakt zu Thomas Rohde aufnehmen, per Telefon, E-Mail oder für einen Termin in Pulheim.
Häufige Fragen
Wann sollte ich mich um die Anschlussfinanzierung kümmern?
Früh. Je mehr Zeit Sie bis zum Ende der Zinsbindung haben, desto mehr Möglichkeiten bleiben. Einen Zeitpunkt, der für alle gilt, gibt es nicht. Deshalb schauen wir uns Ihren Vertrag an und planen von dort aus.
Welche Unterlagen brauche ich?
Ihren aktuellen Darlehensvertrag, den letzten Jahreskontoauszug oder eine Restschuldbescheinigung, Nachweise zum Einkommen und Angaben zur Immobilie. Ist etwas nicht zur Hand, fordern wir es gemeinsam an. Das ist Routine.
Was bedeutet Umschuldung, und ist sie immer sinnvoll?
Umschuldung heißt, die Restschuld bei einem anderen Kreditgeber abzulösen. Das kann sich lohnen, muss es aber nicht, zum Beispiel wegen einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung oder anderer Kosten. Ich rechne mit Ihnen durch, ob der Wechsel überhaupt etwas bringt, und sage es offen, wenn nicht.
Wann ist es sinnvoll, noch nichts zu tun?
Wenn die Zinsbindung noch lange läuft und Ihr Vertrag keine besonderen Optionen bietet, gibt es meist keinen Grund zu handeln. Dann bleibt es bei einer Notiz im Kalender für später. Auch das ist ein ehrliches Ergebnis eines Gesprächs.
Was ist ein Forward-Darlehen?
Mit einem Forward-Darlehen vereinbaren Sie die Bedingungen Ihrer Anschlussfinanzierung schon lange vor dem Ende der Zinsbindung. Das schafft Planbarkeit. Dafür verlangen Kreditgeber meist einen Aufschlag, und Sie sind an den Vertrag gebunden. Ob das für Sie passt, besprechen wir gemeinsam.